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   SG Stade, 01.02.2016 - S 28 AS 386/11   

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SG Stade, 01.02.2016 - S 28 AS 386/11 (https://dejure.org/2016,1946)
SG Stade, Entscheidung vom 01.02.2016 - S 28 AS 386/11 (https://dejure.org/2016,1946)
SG Stade, Entscheidung vom 01. Februar 2016 - S 28 AS 386/11 (https://dejure.org/2016,1946)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus SG Stade, 01.02.2016 - S 28 AS 386/11
    Vielmehr würden die mit dem strengen Fremdvergleich verbundenen Beschränkungen für die Vertragsgestaltung bei Darlehensgewährung, der im Übrigen auch in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur auf bestimmte Fallgruppen angewendet wird, weder den tatsächlichen Verhältnissen noch der grundsätzlich gebotenen Respektierung familiärer Vertrauensbeziehungen gerecht (vgl auch BVerwGE 132, 10 RdNr 26 zur Wertbestimmung von Vermögen nach § 28 Abs. 1 und 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz; BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R = BSGE 106, 185-190 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 30).

    Sämtliche Unsicherheiten und Ungereimtheiten, die aus den nicht schlüssigen Angaben des Klägers und der Zeugen resultieren und die das Gericht dargestellt hat, gehen damit nach der Sphärentheorie zu Lasten des Klägers (vgl BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R = BSGE 106, 185-190 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 30 mwN aus der Rechtsprechung).

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus SG Stade, 01.02.2016 - S 28 AS 386/11
    Dabei ist Einkommen iS des § 11 Abs. 1 SGB II nach der Rechtsprechung der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des Bundessozialgerichts (BSG) grundsätzlich alles das, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält, und Vermögen das, was er vor Antragstellung bereits hatte (vgl nur BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 17 RdNr 23; BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15 RdNr 18).
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus SG Stade, 01.02.2016 - S 28 AS 386/11
    Dies scheidet bei der Beurteilung von Hilfebedürftigkeit nach §§ 9, 11 SGB II - anders als bei der Prüfung berücksichtigungsfähiger Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II aus Mietverhältnissen unter Verwandten (dazu BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 15 RdNr 27 und Urteil des Senats vom 7.5.2009 - B 14 AS 31/07 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, juris RdNr 20) - nicht schon aufgrund struktureller Unterschiede zum Steuerrecht aus, denn auch im Steuerrecht geht es bei der Beurteilung von Darlehensverträgen unter Familienangehörigen im Kern um die Abgrenzung zu Schenkung bzw verdeckter Unterhaltsgewährung.
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter

    Auszug aus SG Stade, 01.02.2016 - S 28 AS 386/11
    Dies scheidet bei der Beurteilung von Hilfebedürftigkeit nach §§ 9, 11 SGB II - anders als bei der Prüfung berücksichtigungsfähiger Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II aus Mietverhältnissen unter Verwandten (dazu BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 15 RdNr 27 und Urteil des Senats vom 7.5.2009 - B 14 AS 31/07 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, juris RdNr 20) - nicht schon aufgrund struktureller Unterschiede zum Steuerrecht aus, denn auch im Steuerrecht geht es bei der Beurteilung von Darlehensverträgen unter Familienangehörigen im Kern um die Abgrenzung zu Schenkung bzw verdeckter Unterhaltsgewährung.
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus SG Stade, 01.02.2016 - S 28 AS 386/11
    Dabei ist Einkommen iS des § 11 Abs. 1 SGB II nach der Rechtsprechung der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des Bundessozialgerichts (BSG) grundsätzlich alles das, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält, und Vermögen das, was er vor Antragstellung bereits hatte (vgl nur BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 17 RdNr 23; BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15 RdNr 18).
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 32/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Haushaltsgemeinschaft -

    Auszug aus SG Stade, 01.02.2016 - S 28 AS 386/11
    27 Auf eine "faktische" Bedarfsdeckung, die Hilfebedürftigkeit entfallen lässt, kommt es nicht an; entscheidend ist allein, ob im Bedarfszeitraum Einkommen in bedarfsdeckender Höhe tatsächlich und zur endgültigen Verwendung zur Verfügung steht (so bereits Urteil des BSG vom 18.2.2010 - B 14 AS 32/08 R - zit nach juris RdNr 19).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus SG Stade, 01.02.2016 - S 28 AS 386/11
    Bei der vorzunehmenden Prüfung, ob überhaupt ein wirksamer Darlehensvertrag geschlossen worden ist, können einzelne Kriterien des sog Fremdvergleichs (vgl dazu im Einzelnen nur BFHE 165, 53) herangezogen und bei der abschließenden, umfassenden Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles mit eingestellt werden (vgl schon BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 für eine behauptete Abtretung und BSG Urteil vom 24.5.2006 - B 11a AL 49/05 R für eine verdeckte Treuhandabrede).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen;

    Auszug aus SG Stade, 01.02.2016 - S 28 AS 386/11
    Vielmehr würden die mit dem strengen Fremdvergleich verbundenen Beschränkungen für die Vertragsgestaltung bei Darlehensgewährung, der im Übrigen auch in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur auf bestimmte Fallgruppen angewendet wird, weder den tatsächlichen Verhältnissen noch der grundsätzlich gebotenen Respektierung familiärer Vertrauensbeziehungen gerecht (vgl auch BVerwGE 132, 10 RdNr 26 zur Wertbestimmung von Vermögen nach § 28 Abs. 1 und 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz; BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R = BSGE 106, 185-190 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 30).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus SG Stade, 01.02.2016 - S 28 AS 386/11
    Bei der vorzunehmenden Prüfung, ob überhaupt ein wirksamer Darlehensvertrag geschlossen worden ist, können einzelne Kriterien des sog Fremdvergleichs (vgl dazu im Einzelnen nur BFHE 165, 53) herangezogen und bei der abschließenden, umfassenden Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles mit eingestellt werden (vgl schon BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 für eine behauptete Abtretung und BSG Urteil vom 24.5.2006 - B 11a AL 49/05 R für eine verdeckte Treuhandabrede).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 49/05 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus SG Stade, 01.02.2016 - S 28 AS 386/11
    Bei der vorzunehmenden Prüfung, ob überhaupt ein wirksamer Darlehensvertrag geschlossen worden ist, können einzelne Kriterien des sog Fremdvergleichs (vgl dazu im Einzelnen nur BFHE 165, 53) herangezogen und bei der abschließenden, umfassenden Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles mit eingestellt werden (vgl schon BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 für eine behauptete Abtretung und BSG Urteil vom 24.5.2006 - B 11a AL 49/05 R für eine verdeckte Treuhandabrede).
  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 34/88

    Bedürftigkeit des Arbeitslosen bei Anspruch auf Zugewinnausgleich

  • BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 27/84

    Begriff Einkommen in der Arbeitslosenhilfe

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2008 - L 13 AS 97/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - vom Dritten

  • BVerwG, 19.10.1977 - 8 C 20.77

    Wohngeldanspruch eines Studenten - Verlobte - Gemeinsamer Hausstand - Berechnung

  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 96.82

    Einordnung der Gewährung vollen Wohngelds als sozial ungerichtfertigt im Falle

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2009 - L 32 AS 316/09

    Zweckbestimmte Einnahme; Darlehen zur Gewerbeaufnahme

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2009 - L 13 AS 366/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Geldzufluss aus

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